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Das
Grundstück Wir bieten zum Verkauf an: Ein sehr schönes Grundstück mit einem schon fertig gebauten 10 m hohen Wasserturm. Das Stück Land befindet sich in unmittelbarer Nähe des Bangniang Strandes. (180 m davon entfernt, ca. 2 Min. Fussweg). Das Grundstück ist 31 m breit und 60 m lang. (1860 m2) Es grenzt mit den 31 m an eine öffentliche Strasse zwischen Strand und verschiedenen Restaurants/Hotels. Diese günstige Lage könnte man auch dazu benützen um 2 oder 3 Geschäfte (zum Vermieten) oder ein Restaurant darauf zu bauen. Somit hätte man auch die Möglichkeit einen Teil der Investition wieder zurück zu verdienen. Es bleibt dann immernoch eine grosszügige Fläche Land um ein schönes Privathaus oder sogar ein kleines Resort darauf bauen zu können.
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Wir
haben eine offiziell gegründete Company in Thailand. Wenn man als
Ausländer ein Grundstück in Thailand erwerben will, so ist dies
notwendig. Die Company ist dann praktisch die Besitzerin des Grundstücks.
Der grosse Vorteil dieser Prozedur ist, dass es nicht wie bei einer
Pacht, eine Zeitbegrenzung gibt (meistens 30 Jahre). Somit kann man
später das Grundstück (eventuell mitsamt der Company) wieder verkaufen.
Das Land behält seinen vollen Wert. Es handelt sich also um eine
wertbeständige und solide Anlage. Derjenige der sich entscheidet unser
Grundstück zu kaufen, kann entweder unsere Company "kaufen", oder wenn
schon eine Company vorhanden ist, kann man die Werte die in unserer
Company vorhanden sind, (Anteile) ohne weiteres auf die eigene Company
übertragen lassen. Somit wird dann auch beim Landamt der
Grundstückstitel auf den neuen Namen übertragen. Wir helfen Ihnen
selbstverständlich bei dieser relativ einfachen Prozedur.
Unser
Grundstück hat den "Chanote" Landtitel. Dies ist der höchste
Landtitel den man in Thailand bekommen kann. Das bedeutet, dass Sie
dieses Grundstück nach Belieben bebauen, in kleinere Stücke parzellieren,
oder wieder verkaufen können. Die Grundstücksgrenzen sind deutlich vom
Landamt (Thai Land Department) vermessen worden und wurden auch
offiziell eingetragen. Es kann also im Nachhinein keine dritte Partei
Anspruch auf dieses Grundstück geltend machen. |
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